Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Erwerb: direkt oder stufenweise*
Beinhaltet: A1, AM
Alter: ab 18 Jahre
Erwerb: direkt oder stufenweise*
Beinhaltet: A1, AM
Alter: ab 18 Jahre
Befristung: Keine Befristung der Besitzdauer
*Stufenweiser Zugang: Nach mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Kl. A1 möglich. Nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. KEINE THEORETISCHE Ausbildung und Prüfung notwendig.