Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW.
Erwerb: direkt
Beinhaltet: AM
Alter: ab 16 Jahre
Befristung: Keine Befristung der Besitzdauer